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Das Bonusheft bei Zahnarzt und Krankenkasse

Regelmäßiger Zahnarztbesuch - die Vorteile eines BonusheftesGemäß § 22 SGB V müssen alle gesetzlich Versicherten einen Nachweis des regelmäßigen Zahnarztbesuches führen, das sogenannte Bonusheft. Im Bonusheft wird das Datum des jährlichen Zahnarztbesuches festgehalten. Es gibt gute Gründe, warum jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zunächst vermindern regelmäßige Zahnarztbesuche das Risiko das größere Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, oder sogar Zahnarzt, nötig werden. Sollte es jedoch trotzdem notwendig werden, gewährt die Krankenkasse einen maximalen Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.

Wie funktioniert das Bonusheft für Zahnarzt und Krankenkasse?

Im Bonusheft wird die jährliche Vorsorgeuntersuchung eingetragen und mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Nach gültiger Rechtslage bekommt ein Patient mit regelmäßig geführtem Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Bonus. Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht, nur jährliche Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht. Niemand ist verpflichtet ein Bonusheft zu führen. Der Anreiz ein lückenloses Heft zu besitzen kann jedoch dafür sorgen regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen. Vorsorgeuntersuchungen mindestens einmal im Jahr unterstützen Sie dabei, Ihre Zahngesundheit langfristig aufrechtzuerhalten. Sollte jedoch in einem Jahr kein Zahnarztbesuch stattgefunden haben, muss der Bonus komplett neu erarbeitet werden. Auf Wunsch werden wir Sie jedoch gerne an Ihre regelmäßige Kontrolluntersuchung erinnern.

 

Das Bonusheft

Erhalten Sie ihre Zahngesundheit - gehen Sie regelmäßig zum Zahnarzt.

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Bonusheft verloren – was tun?

Sollten Sie das Bonusheft verloren haben, kann Ihre Hauszahnarztpraxis die vergangenen Kontrolluntersuchungen nachtragen. Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.

» Sie haben weitere Fragen zum Bonusheft? Kontaktieren Sie uns hier!

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Praxis für Implantologie, Parodontologie
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