Die gesetzlichen Kostenträger dürfen sich zurzeit an den Kosten für implantologische Leistungen beteiligen. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist es der Krankenkasse gestattet einen Teil der Kosten zu übernehmen. Daher ist die zahnärztliche Implantologie keine Kassenleistung. Auch die entsprechenden Kontrolluntersuchungen werden nicht von den Kassen bezahlt und stattdessen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für ein Implantat mit Aufbau richten sich nach den besonderen Anforderungen der anathomischen Situation und werden nach einer entsprechenden Diagnostik zusammen mit Ihrem Zahnarzt auf Sie individuell abgestimmt.